Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen
für Leistungen der
Cotra Autotransport AG
Hübelacherstrasse 16, 5242 Lupfig
(«COTRA»)
1. Angebot von COTRA
1.1. COTRA ist ein Anbieter von Transportdienstleistungen für Fahrzeuge mit komplementärem Serviceangebot.
1.2. COTRA erbringt für ihre in der Schweiz und Liechtenstein domizilierten Kunden verschiedene Leistungen im Zusammenhang mit dem Transport sowie dem Service und Unterhalt von Fahrzeugen. Diese beinhalten insbesondere den internationalen Transport in die Schweiz oder Liechtenstein, die Erledigung der Zollmodalitäten bei der Einfuhr, den nationalen Transport, die Lagerung sowie die Aufbereitung und Reparatur von Fahrzeugen des Kunden («Leistungen»).
2. Geltungsbereich
2.1. Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen («AGB») gelangen auf sämtliche Verträge für die Leistungen der COTRA zur Anwendung.
2.2. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden sind in jedem Fall ausgeschlossen.
2.3. Für Transport- und Speditionsaufträge gelangen zusätzlich zu diesen AGB die allgemeinen Bedingungen SPEDLOGSWISS («SPEDLOGSWISS») zur Anwendung, wobei diese AGB den SPEDLOGSWISS vorgehen.
2.4. Für die Lageraufträge gelangen zusätzlich zu diesen AGB die allgemeinen Bedingungen SPEDLOGSWISS Lager («SPEDLOGSWISS Lager») zur Anwendung, wobei diese AGB den SPEDLOGSWISS Lager vorgehen.
3. Vertragsschluss
3.1. Der Vertrag mit dem Kunden kommt mit Annahme der Bestellung durch COTRA zustande.
3.2. COTRA ist frei, jederzeit eine Bestellung ohne Angabe von Gründen abzulehnen.
4. Bestellung
4.1 Die Bestellung erfolgt auf dem Kundenportal der COTRA (https://portal.cotra.ch/) («Kundenportal»). Ausnahmsweise kann COTRA Bestellungen via Telefon oder E-Mail entgegennehmen; welche zu ihrer Gültigkeit von der COTRA mittels E-Mail bestätigt werden müssen. Bei der Bestellung via Kundenportal gelten zusätzlich die entsprechenden allgemeinen Nutzungsbedingungen des Kundenportals. Bei Abweichungen zwischen der Bestellung und der Bestellbestätigung geht die Bestellbestätigung den Angaben in der Bestellung vor.
4.2 Für jede Leistung (z.B. Transport, Reparatur oder Lagerung) ist eine separate Bestellung aufzugeben.
4.3 Bei der Bestellung hat der Kunde eine Rechnungsadresse anzugeben.
5. Leistungserbringung durch COTRA
5.1 Die im Einzelfall von COTRA zu erbringenden Leistungen richten sich, sofern mit dem Kunden nichts anderes vereinbart ist, nach diesen AGB.
5.2 COTRA verpflichtet sich, die Leistungen unter Anwendung der erforderlichen Sorgfalt zu erbringen.
5.3 COTRA ist berechtigt, für die Leistungserbringung geeignete Subunternehmer beizuziehen.
6. Besondere Bestimmungen für Lageraufträge
6.1 Für Lageraufträge gelten ergänzend die in diesem Kapitel aufgeführten Bestimmungen.
6.2 Für Lageraufträge richten sich die Leistungen der COTRA zusätzlich nach den SPEDLOGSWISS Lager (insbesondere Art. 2, 6 – 22 SPEDLOGSWISS Lager).
7. Besondere Bestimmungen für Transport und Speditionsleistungen
7.1 Für Transport- und Speditionsaufträge gelten ergänzend die in diesem Kapitel aufgeführten Bestimmungen.
7.2 Für Transport- und Speditionsaufträge richten sich die Leistungen der COTRA zusätzlich nach den SPEDLOGSWISS (insbesondere Art. 2, 7 – 17 SPEDLOGSWISS).
7.3 Der Kunde resp. Empfänger ist verpflichtet, die Fahrzeuge bei Zustellung umgehend (innert 24 Stunden) auf allfällige Schäden zu prüfen und festgestellte Schäden auf dem Lieferschein zu vermerken. Bei Meldungen nach Ablauf dieser Frist ist COTRA nach eigenem Ermessen berechtigt, Entschädigungen für durch COTRA verursachte Transportschäden zu leisten («Kulanzleistungen»). Ein Anspruch des Kunden auf Kulanzleistungen von COTRA besteht nicht. COTRA prüft Kulanzleistungen in jedem Schadensfall neu und unabhängig von früheren Entscheiden zu Kulanzleistungen.
7.4 Unterbleibt eine Prüfung des Kunden resp. Empfängers wird vermutet, dass allfällige Schäden an den Fahrzeugen nicht von COTRA zu verantworten sind. Der Kunde ist verpflichtet, den Empfänger, der nicht Vertragspartner von COTRA ist, auf die in Ziff. 3 enthaltenen Vorgaben aufmerksam zu machen.
7.5 COTRA haftet nicht für die Einhaltung von Hersteller- oder Händlerinstruktionen zum Fahrzeugzustand (z.B. Zustand von Siegeln am Fahrzeug, Konformität von Fahrzeug mit internen Richtlinien des Händlers etc.), sofern COTRA ihr bekannte Herstellervorgaben nicht grobfahrlässig oder vorsätzlich verletzt.
7.6 Bei einer von COTRA zu verantwortender Beschädigung oder Zerstörung von Fahrzeugen des Kunden während des Transports durch COTRA oder im Auftrag von COTRA handelnden Transporteuren (Spedition) haftet COTRA gegenüber dem Kunden maximal bis zur Höhe, der für das Schadensereignis an COTRA ausbezahlten Versicherungsleistung. Reine Vermögensschäden (z.B. entgangener Gewinn etc.) sind in jedem Fall von der Haftung ausgeschlossen.
8. Besondere Bestimmungen für werkvertragliche Leistungen
8.1 Für Reparatur- und Aufbereitungsarbeiten sowie Pre-Delivery Inspection an Fahrzeugen des Kunden («Arbeiten») gelten ergänzend die in diesem Kapitel aufgeführten Bestimmungen.
8.2 COTRA erbringt die Arbeiten nach den Anweisungen des Kunden. Sofern mit dem Kunden nicht anders vereinbart, verwendet COTRA Material und Werkzeuge nach branchenüblichen Standards. Die Kosten werden nach branchenüblichen Standards dem Kunden in Rechnung gestellt.
8.3 Nach Abschluss der Arbeiten ist der Kunde verpflichtet, die Arbeiten umgehend zu prüfen und allfällige Mängel innert sieben (7) Tagen schriftlich an COTRA zu melden, andernfalls die Arbeiten vom Kunden als genehmigt gilt. Bei rechtzeitig gerügten und von COTRA zu vertretenden Mängeln beseitigt diese COTRA kostenfrei mittels Nachbesserung. Weitergehende Mängelrechte (insb. Recht auf Minderung, Wandelung oder Schadenersatz) oder der Rücktritt vom Vertrag sind in jedem Fall ausgeschlossen.
8.4 Für Privatkunden (Konsumenten) gewährt COTRA auf die Arbeiten eine Gewährleistung von zwei (2) Jahren ab Rückgabe des Fahrzeugs an den Kunden. Für die Pre-Delivery Inspection sind Gewährleistungsansprüche in jedem Fall ausgeschlossen.
8.5 Für Geschäftskunden gewährt COTRA auf die Arbeiten eine Gewährleistung von sechs (6) Monaten ab Rückgabe des Fahrzeugs an den Kunden. Für die Pre-Delivery Inspection sind Gewährleistungsansprüche in jedem Fall ausgeschlossen.
8.6 Während der Gewährleistungsfrist festgestellte Mängel, die nicht bereits nach Abschluss der Arbeiten gemäss Ziff. 3 erkennbar waren, sind vom Kunden innert sieben (7) Tagen nach deren Entdeckung schriftlich an COTRA zu melden, andernfalls der Kunde seine Ansprüche unter diesem Titel verliert. Bei rechtzeitig gerügten und von COTRA zu vertretenden Mängeln beseitigt COTRA diese mittels Nachbesserung kostenfrei. Weitergehende Mängelrechte (insb. Recht auf Minderung, Wandelung oder Schadenersatz) oder der Rücktritt vom Vertrag sind in jedem Fall ausgeschlossen.
9. Ausführungs- und Lieferzeiten
9.1 Die effektiven Ausführungs- und Lieferzeiten können von den Angaben bei der Bestellung abweichen. Der Kunde kann hieraus keine Ansprüche ableiten, insbesondere ist ein Rücktritt vom Vertrag oder die Geltendmachung von Schadenersatz wegen Überschreiten der Ausführungs- und/oder Lieferzeiten durch COTRA ausgeschlossen.
9.2 Bei Verzögerungen informiert COTRA den Kunden in angemessener Weise.
10. Preise
10.1 Es gelten die jeweils aktuellen Preise von COTRA zum Zeitpunkt der Bestellung.
10.2 Die Preise verstehen sich netto, zuzüglich schweizerische Mehrwertsteuer.
10.3 Falls nicht anders vereinbart, basieren die Preise auf einem Dieselbasispreis von CHF 1.64 brutto (gemäss ASTAG Treibstofftabelle nationale Transporte). Durchbricht der Dieselpreis gemäss ASTAG Treibstofftabelle nationale Transporte in der letzten Woche eines Monats eine Bandbreite von -2%/+2% des Dieselbasispreises, so werden die Preise für Bestellungen und Ausführungen im Folgemonat um den die Bandbreite übersteigenden Prozentsatz angepasst (z.B. bei einer Preissteigerung von 5% wird ein Zuschlag von 3% (5% - 2%) auf den Bestellwert berechnet). Eine solche Anpassung betrifft auch bestehende Bestellungen. Massgebend ist der Zeitpunkt ihrer Ausführung.
10.4 Für Sonderausführungen (z.B. Expressbearbeitung) ist ein Zuschlag gemäss aktuell gültiger Preisliste geschuldet.
11. Zahlung
11.1 Zahlungen sind grundsätzlich innert 30 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzüge zahlbar («Verfallstag»). Zahlungen dürfen wegen Mängeln an den Leistungen von COTRA oder Verzögerungen bei der Leistungserbringung nicht zurückbehalten oder gekürzt werden. Eine Verrechnung mit Forderungen des Kunden gegenüber COTRA ist in jedem Fall ausgeschlossen.
12.1 Hält der Kunde die vereinbarten Zahlungstermine nicht ein, so hat er ohne Mahnung vom Verfallstag an, einen Zins zu 5% auf den ausstehenden Rechnungsbetrag zu entrichten. Der Ersatz weiteren Schadens bleibt vorbehalten.
12. Haftungsbeschränkungen
12.1 Die Haftung von COTRA ist soweit gesetzlich zulässig und sofern für bestimmte Leistungen vorangehend nicht ausdrücklich anders bestimmt wegbedungen. Die Haftung für Hilfspersonen ist ausgeschlossen.
12.2 Insbesondere ist die Haftung von COTRA für Schäden an Fahrzeugen des Kunden (z.B. durch Wettereinflüsse wie Hagel, Schnee, Sonnenschein, durch Dritte, etc.) und/oder bei Elementarereignissen, die auf Maschinen, Material oder Fahrzeuge der COTRA derart einwirken, dass dadurch Schaden an den Fahrzeugen des Kunden entsteht, in jedem Fall ausgeschlossen.
12.3 Im Falle einer Haftung von COTRA bestimmt COTRA die Art und Weise der Entschädigung. COTRA ist insbesondere berechtigt, anstelle von Schadenersatz eine unentgeltliche Nachbesserung anzubieten. Kosten für Ersatzvornahmen durch den Kunden werden von COTRA nur nach vorgängiger schriftlicher Freigabe durch COTRA übernommen.
12.4 Beim Beizug von Subunternehmern haftet COTRA einzig für deren sorgfältige Auswahl, Instruktion und Überwachung. Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen.
13. Datenbearbeitung
13.1 Zur Abwicklung der Geschäftsbeziehung werden Personendaten des Kunden resp. dessen Mitarbeitenden (Name, Anschrift, Telefonnummer, E-Mailadresse und Angaben zur Fahrzeugversicherung) und Daten zum Auftrag (Bestelldaten, beauftragte Leistung, Lieferanschrift und das Ergebnis der Kundenzufriedenheitsbefragungen) («Personendaten») von COTRA bearbeitet und an mit COTRA verbundene Unternehmen und Dritte (z.B. Versicherung des Kunden) weiterleitet. COTRA kann die Personendaten für weitere Zwecke (z.B. Marketing, Kundenumfragen) verwenden oder dazu an Dritte weitergeben.
13.2 COTRA nimmt die Bearbeitung der Personendaten in Übereinstimmung mit den gesetzlichen Bestimmungen vor.
13.3 Mit der Bestellung willigt der Kunde in die Bearbeitung der Personendaten gemäss Ziff. 1 durch COTRA ein. Insbesondere willigt der Kunde in die Weitergabe der Daten an Dritte und an mit COTRA verbundene Unternehmen ein.
13.4 Handelt es sich beim Kunden um eine juristische Person, ist der Kunde verpflichtet, seine Mitarbeitenden, deren Daten COTRA im Zusammenhang mit der Geschäftsbeziehung mit dem Kunden gemäss Ziff. 1 bearbeitet, über die Bearbeitung zu informieren und dessen Einwilligung einzuholen. Der Kunde bestätigt mit Übermittlung seiner Bestellung an COTRA, über die erforderliche Einwilligung seiner Mitarbeitenden zur Bearbeitung deren Personendaten durch COTRA zu verfügen. COTRA ist berechtigt, jederzeit Nachweise über diese Einwilligung vom Kunden zu verlangen.
13.5 Der Kunde hat gegenüber COTRA folgende Rechte hinsichtlich der ihn resp. seine Mitarbeitenden betreffenden Personendaten:
- Recht auf Auskunft,
- Recht auf Berichtigung oder Löschung,
- Recht auf Einschränkung der Verarbeitung,
- Recht auf Widerspruch gegen die Verarbeitung,
- Recht auf Datenübertragbarkeit,
- Sofern eine Datenverarbeitung auf einer Einwilligung beruht, kann der Kunde diese jederzeit ohne Angabe von Gründen für die Zukunft widerrufen.
14. Allgemeine Bestimmungen
14.1 COTRA kann die vorliegenden AGB jederzeit und ohne Ankündigung ändern. Es gilt die jeweils aktuelle Fassung. Diese ist auf der Webseite der COTRA verfügbar.
14.2 Ist eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam, so bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt.
14.3 Änderungen und Ergänzungen von Verträgen mit Kunden sind nur in Schriftform gültig.
14.4 Ausschliesslicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist der Sitz von COTRA. COTRA behält sich das Recht vor, auch am (Wohn-)Sitz des Kunden zu klagen. Zwingende Gerichtsstände bleiben vorbehalten.
14.5 Verträge mit COTRA unterliegen ausschliesslich Schweizer Recht unter Ausschluss internationaler Übereinkommen wie dem Übereinkommen der Vereinten Nationen über den internationalen Warenkauf (CISG; Wiener Kaufrecht).
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